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Konzept:
Was wir Ihnen bieten: Wir bieten eine kostengünstige Lösung für pflegebedürftige Menschen, ihr Leben in den eigenen vier Wänden weiter zu verbringen. Wir vermitteln liebevolle psychologisch getestete Betreuungskräfte und Haushaltshilfen aus Polen, die Tag und Nacht für diese Menschen da sind.
Rechtliche Grundlagen sind: Das Betreuungspersonal kommt zu Ihnen und bleibt weiterhin beim polnischen Arbeitgeber angestellt. Die Entsendung von Dienstleistungspersonal ist seit der Erweiterung der EU möglich. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Dienstleistungsfreiheit.
Ihre Vorteile sind: Sie sind Auftraggeber und kein Arbeitgeber. Dadurch ersparen Sie sich viele behördliche Angelegenheiten, wie z.B. Steuern und Versicherungen. Die polnische Agentur ist der Arbeitgeber, der sich um diese Angelegenheiten kümmert.
Dienstleistungsfreiheit: Über die Anwendung des EU-Beitrittsvertrages bei der Beschäftigung von Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten heißt es:
Werden Firmen mit Sitz in den Beitrittsstaaten im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung in Wirtschaftsbereichen tätig, für die die Übergangsregelung nicht gilt, können ihre Mitarbeiter im Rahmen der EU- Dienstleistungsfreiheit ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend entsandt werden.
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