„Einen Menschen lieben heißt einzuwilligen, mit ihm alt zu werden.“
Albert Camus


Häufig gestellte Fragen

1. Was bedeutet eine 24 Stunden Betreuung ?
Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, die Betreuungskraft wohnt zusammen mit der zu betreuenden Person, kümmert sich um den Haushalt ( Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und übernimmt leichte pflegerische Aufgaben, wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette, ggf. Windeln wechseln, beim Essen usw.


2. Wie sind die Rahmenbedingungen ?
Für das Personal muss ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Das Bad muss mitbenutzt werden dürfen. Kost und Logis sind frei. Die Reisekosten (ca. 80,00 Euro) werden dem Personal vor Ort in bar erstattet.


3. Was und Wie ist die Arbeitszeit ?
Die Arbeitszeit ist das Konzept. Grundsätzlich stellt sich die Frage: Was ist Arbeitszeit? Ist Arbeitszeit nur die reine Ausübung von Tätigkeiten oder ist die Anwesenheit auch Arbeitszeit? Sicherlich sollten Sie der Haushaltshilfe / Pflegekraft Freizeit geben. Einen Tag in der Woche oder mindestens zwei halbe Tage sollten zur freien Verfügung gestellt werden. Jeder Mensch hat einen Tagesrhythmus. Unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die Rahmenbedingungen, desto besser die Motivation.


4. Sind die monatlichen Kosten endgültige Kosten ?
Ja, die Beträge zwischen 1.650,00 - 1.950,00 EUR  inkl. gesetzl. MwSt. beinhalten alle Kosten  ( Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern, etc. ). Kost und Logis sind für das entsendete Personal frei.


5. Wie ist die rechtliche Situation, ist es legal ausländisches Pflegepersonal zu beschäftigen ?
Ja, es ist legal. Der private Haushalt ist nicht der Arbeitgeber, sondern der Auftraggeber. Sie erteilen also einen Auftrag an unsere Partnerfirma in Polen und die polnische Firma entsendet das Pflegepersonal nach Deutschland und verrichtet bei Ihnen die Dienstleistung
( Dienstleistungsfreiheit nach dem gültigem EU Recht ). Die Betreuungskraft ist in Polen angestellt und ist natürlich auch dort krankenversichert und sozialversichert. Die Krankenversicherung gilt auch in Deutschland.


6. Welche Garantie habe ich, dass das Konzept bei uns funktioniert ?
Keine. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es funktioniert ist sehr groß, wenn folgende Spielregeln eingehalten werden:

  • Behandlung der ausländischen Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis  (keiner ist perfekt, wir machen alle mal Fehler )
  • Kompromissbereitschaft ( jeder Mensch hat seine Eigenheiten, besonders ältere Menschen )
  • Die Bereitschaft eine Hilfe anzunehmen. 24 Stunden Betreuung ist Luxus, keine Belastung.
  • Einhaltung von Freiräumen
     

7. Wie sind die Kündigungsfristen ?
30 Tage für Sie wie für uns.


8. Werden die Kosten für einen ausländischen Pflegedienst übernommen ?
Leider nicht. Ausländische Pflegedienste haben keine Verträge mit den deutschen Pflegekassen (Krankenkassen) und ihre Dienstleistung muss somit privat bezahlt werden. Sie können jedoch Geldleistungen sog. „ selbst beschaffte Pflegehilfen „ in Anspruch nehmen, die sich je nach Pflegestufe folgendermassen gliedern:

    Pflegestufe I:  205,- Euro monatlich

    Pflegestufe II:  410,- Euro monatlich

    Pflegestufe III:  665,- Euro monatlich

9.  Warum ist die Arbeit mit einer Agentur sinnvoll und oft günstiger als private Suche nach einer ausländischen Haushaltshilfe / Pflegehilfe ?
Sie suchen aus, wir stellen ein – das bedeutet für Sie:

  • die Vorauswahl übernehmen wir, Sie suchen nur unter bereits nach Ihren Wünschen und
    Bedürfnissen aus.
  • der ganze Aufwand ( Versicherungen, Steuern, Lohnabrechnung etc, ) wird von uns erledigt.
  • Wir geben Ihnen höchstmögliche Sicherheit
  • Gerade bei der 24 Stunden Anwesenheitsbetreuung ist es sehr wichtig, dass Sie sich auf die Pflege zu Hause verlassen müssen. Es passiert oft, dass eine privat ausgesuchte Person von heute auf morgen das Haus verlässt und Sie stehen wieder vor einem Problem. Das passiert bei einer Zusammenarbeit mit unserer Agentur nicht. Sicherlich können wir niemanden zwingen zu bleiben, aber wir stellen sofort eine Ersatzkraft zur Verfügung.


10.  Wie lange dauert es bis das Personal seine Tätigkeit vor Ort aufnehmen kann ?
In der Regel benötige ich dafür ca. 10 - 15 Tage. In besonderen Notfällen kann es auch schneller sein. Das heißt die Vertragsunterlagen zwischen Ihnen und der Agentur müssen vorher unterzeichnet werden. Nur dann kann ich auch den Auftrag zur Entsendung der Mitarbeiterin an das ausländische Dienstleistungsunternehmen geben. .

Dies kann einige Tage dauern. Hinzu kommt - dass die Unterlagen versandt werden müssen und das jeweilige Personal aus dem EU-Ausland auch noch das private Umfeld vorbereiten muss. Diese Zeit muss man jedem zubilligen - der dann für lange Zeit sein zu Haus verlässt.

Desweiteren muss die Anreise der Mitarbeiterin organisiert werden.


11.  Was geschieht - wenn Veränderungen in der Tätigkeit notwendig werden ?
Wenn eine Veränderung im Verlauf der Tätigkeit bei Ihnen vor Ort notwendig werden sollte, stehe ich Ihnen als direkter Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ich stehe im ständigen Kontakt mit dem polnischen Dienstleistungsunternehmen und kann aufgrund meiner Sprachkenntnisse alle notwendigen Angleichungen oder auch Veränderungen umgehend vornehmen.


12.  Kann und darf ich eine Mitarbeiterin zu anderen Tätigkeiten direkt beauftragen ?
Auf keinen Fall - das ist verboten und es kann zu einer unerlaubten Beschäftigung von Ausländer führen. Das entsendete Personal unserer Partnerfirmen hat daher die Anweisung erhalten, sich an die zuvor festgelegten Tätigkeiten zu halten und keine weiteren Aufgaben wahrzunehmen, ohne diese von ihrer Firma aus dem EU-Ausland vorher angeordnet zu bekommen.

Sollten jedoch Änderungen notwendig werden -  setzen Sie sich bitte zunächst mit uns in Verbindung – wir können die notwendigen Angleichungen oder auch Änderungen  schnell und legal veranlassen.

Dies dient zu Ihrem Schutz, zum Schutz des ausländischen Dienstleistungsunternehmens und dem entsendeten Personal aus dem EU-Ausland - sowie auch zu unserer Sicherheit.

Daher erwarten wir von Ihnen -  keine solche Änderung selbsttätig vorzunehmen. Unser guter Ruf ist uns sehr wichtig. Haben Sie deshalb Verständnis – wenn wir bei solchen Vorkommnissen gezwungen sind, über unser jeweiliges Partnerunternehmen eine Kündigung eines bestehenden Vertrages und eine umgehende Aufhebung der Betreuung zu bewirken. Das Ergebnis wäre dann - dass Sie wieder keine Betreuung - und wir einen Kunden verloren hätten.

13. Brauche ich mit einer 24 Std Betreuung keinen Pflegedienst mehr?

Nein! Wir empfehlen Ihnen, bestimmte Leistungen, die heute durch einen ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden und die Sie mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen können, beizubehalten und auch weiter mit den bewährten örtlichen Sozialdiensten zu arbeiten. Denn: Die medizinische Behandlungspflege darf in Deutschland nicht von einer osteuropäischen Betreuerin ausgeübt werden. Betrachten Sie die 24 Std. Betreuung als Ergänzung zu den bestehenden Leistungen und unter dem Gesichtspunkt, dass Ihnen oder Ihren Angehörigen der schwere Gang ins Alten- oder Pflegeheim mit seinen hohen Kosten und den anderen Nachteilen erspart bleibt! Somit haben Sie eine kostengünstige und praktische Alternative.

14.  Muss ich das ausländische Personal ausländerrechtlich anmelden ?
Nein. Es ist keine Anmeldung bei irgendeiner Behörde in Deutschland notwendig - da nicht Sie als Arbeitgeber auftreten - sondern direkt das ausländische Dienstleistungsunternehmen mit dieser Dienstleistung ( z.B. einer 24 h Betreuung bzw. 24 h Pflege ) beauftragt haben.

Weitere Fragen können Sie uns natürlich auch gern telefonisch, per eMail oder auch per Fax stellen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns kontaktieren würden.


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